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	<title>BBAV Schipka e.V. &#187; Artikel</title>
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		<title>Was ist Studienkolleg? Studienvorbereitung für Ausländer</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Sep 2008 20:41:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Schipka Team</dc:creator>
				<category><![CDATA[Artikel]]></category>

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		<description><![CDATA[Welche Aufgaben haben die deutschen Studienkollegs? Die Hochschulzugangsberechtigung ausländischer Studienbewerber/innen aus bestimmten Ländern ist mit dem deutschen Abitur nur bedingt vergleichbar. Deshalb müssen solche Bewerber/innen vor dem Anfang ihres Studiums zuerst die sog. &#8220;Feststellungsprüfung&#8221; ablegen. Das bedeutet, dass ausländische Studienbewerber geprüft werden, ob sie für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in Deutschland geeignet sind. [...]]]></description>
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<div class="Section1">
<p class="MsoNormal" style="text-align: center; line-height: 119%;" align="center"><strong><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial; color: black;">Welche Aufgaben haben die deutschen Studienkollegs?</span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 119%;"><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial; color: black;">Die Hochschulzugangsberechtigung ausländischer Studienbewerber/innen aus bestimmten Ländern </span><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial;">ist <span style="color: black;">mit dem deutschen Abitur nur <strong>bedingt vergleichbar</strong>. </span></span><span id="more-152"></span><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial;"><span style="color: black;">Deshalb müssen solche Bewerber/innen vor dem Anfang ihres Studiums zuerst die sog. &#8220;Feststellungsprüfung&#8221; ablegen. Das bedeutet, dass ausländische Studienbewerber geprüft werden, ob sie für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in Deutschland geeignet sind.</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 119%;"><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial; color: black;">Die Studienkollegs bieten ausländischen Studierenden aus zahlreichen Ländern eine Art sprachliches und fachbezogenes Vorstudium. Dazu führen sie in Schwerpunktkursen </span><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial;">einen<span style="color: red;"> </span><span style="color: black;">einjährigen Vorbereitungsunterricht durch und nehmen die Feststellungsprüfung ab.</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 119%;"><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial; color: black;">Seit SS 2008 bietet </span><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial;">das<span style="color: black;"> Studienkolleg München das sogenannte </span><strong>Propädeutikum</strong> an.<span style="color: black;"> Das ist ein Vorbereitungskurs zum Studium speziell für Studierende aus dem Ausland mit direktem Hochschulzugang und eine weitere Möglichkeit, ihre Chancen auf ein Hochschulzeugnis zu verbessern.</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 119%;"><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial; color: black;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: center; line-height: 119%;" align="center"><strong><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial; color: black;">Welche Voraussetzungen gibt es für die Zulassung zum Studienkolleg?</span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 119%;"><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial; color: black;">Ohne Deutschkenntnisse können Sie nicht in ein Studienkolleg aufgenommen werden! Die meisten Studienkollegs erwarten, dass Sie ein Zeugnis vorlegen können, das beweist, dass Sie<span> </span>mindestens <strong>400 &#8211; 600 (in München bis 800) Unterrichtsstunden in </strong></span><strong><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial;">Deutsch</span></strong><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial;"> absolviert haben. Wenn Sie dieses Zeugnis in der Hand haben, können Sie sich bewerben. Für die Bewerbung brauchen Sie folgende Unterlagen: das Abschlusszeugnis des Heimatlandes und seine Übersetzung (beglaubigte Kopie); Nachweis über die Deutschkenntnisse (beglaubigte Kop<span style="color: black;">ie); Antrag auf Zulassung; in Bayern: ein Lebenslauf mit genauen Angaben über den </span>Bildungsweg (besuchte Schulen, abgelegte Prüfungen etc.);<span> </span>Die Bewerbungstermine und -orte für die einzelnen Studienkollegs<span style="color: black;"> sind sehr unterschiedlich. In einigen Bundesländern bewerben Sie sich direkt beim jeweiligen Studienkolleg, in anderen bei den Akademischen Auslandsämtern der Universitäten bzw. bei einer staatlichen Stelle. In Bayern müssen Sie sich an einer der bayerischen Universitäten um einen Studienplatz bewerben</span>; es gelten<span> </span>15. Juli fürs W<span style="color: black;">S und 15. Januar fürs SS als Bewerbungsfristen. (Falls Ihr Zeugnis als ausreichend für den Hochschulzugang anerkannt ist, müssen Sie bei der Bewerbung extra auf einem Platz im Studienkolleg bestehen.)</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 119%;"><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial; color: black;">Falls Sie sich erfolgreich beworben haben</span><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial;">, erhalten<span style="color: black;"> Sie eine Zulassung zur Aufnahmeprüfung. Dadurch werden in allen Studienkollegs Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache noch </span>einmal geprüft, um sicherzustellen, dass Sie dem Unterricht im Studienkolleg folgen können. Manche<span style="color: black;"> Studienkollegs führen zusätzliche Tests in Englisch, Mathematik oder Physik durch. Informationen darüber und Beispiele für Aufnahmetests können Sie unter den Homepages des jeweiligen Studienkolleg finden.</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 119%;"><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial; color: black;">Nachdem Sie ihre Prüfung(en) erfolgreich bestanden haben, können Sie im Studienkolleg aufgenommen werden. Zur Aufnahme müssen Sie Ihre Originalzeugnisse und die Originale der beglaubigten deutschen Übersetzungen vorlegen! An allen Universitätsstudienkollegs (wie dieses in München) sind die Kollegiatinnen und Kollegiaten eingeschriebene (immatrikulierte) Studierende der jeweiligen Hochschule. Der Kollegbesuch wird jedoch nicht als Teil des Studiums angerechnet.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 119%;"><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial; color: black;">Für das Propädeutikum bewerben sich Interessierte direkt beim Studienkolleg in München.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 119%;"><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial; color: black;">Bewerbungsschluss für das Sommersemester (März bis Juli) ist der 15. Februar, für das Wintersemester (September bis Januar) der 15. September. Für die </span><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial;">Bewerbung legen Sie den Nachweis über<span> </span>Deutschkenntnisse auf dem Niveau<span style="color: black;"> B2 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ (z.B. DSH-1, TestDaF-3, Mittelstufe II) und Ihr </span>Hochschulzugangszeugnis vor, das in Deutschland den direkten Hochschulzugang ermöglicht. Sie werden auch an der TUM oder LMU<span style="color: black;"> immatrikuliert.</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 119%;"><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial; color: black;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: center; line-height: 119%;" align="center"><strong><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial; color: black;">Was erwartet Sie im Studienkolleg?</span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 119%;"><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial; color: black;">In den Studienkollegs findet &#8211; je nach Art des Kurses &#8211; Unterricht in 5 bis 7 Fächern zwischen 28 und 34 Wochenstunden statt. Als Kollegiatin sind Sie zur Anwesenheit verpflichtet und müssen an den regelmäßigen schriftlichen und mündlichen Leistungskontrollen teilnehmen. Die Ausbildung dauert in der Regel ein Jahr (zwei Semester), für </span><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial;">das Propädeutikum<span> </span>ein Semester. An den Studienkollegs werden unterschiedliche Schwerpunktkurse mit verschiedenen<span style="color: black;"> Fächern angeboten. Die Entscheidung, in welchem </span>Kurs Sie angenommen<span style="color: black;"> werden, hängt davon ab, in welcher </span>Fachrichtung Sie<span style="color: black;"> später studieren wollen:</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 119%;"><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial; color: black;"><span> </span>* M-Kurs für medizinische, biologische und pharmazeutische Studiengänge</span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 119%;"><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial; color: black;"><span> </span>* T-Kurs für mathematisch-naturwissenschaftliche und technische Studiengänge</span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 119%;"><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial; color: black;"><span> </span>* W-Kurs für wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Studiengänge</span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 119%;"><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial; color: black;"><span> </span>* G-Kurs für geisteswissenschaftliche Studiengänge und Germanistik</span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 119%;"><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial; color: black;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 119%;"><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial; color: black;"><span> </span>* S-Kurs für Sprachen (G- und S-Kurse werden in einigen Kollegs zusammengefasst.)</span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 119%;"><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial; color: black;">Das Propädeutikum bereitet gezielt auf das Fachstudium technisch-mathematisch-naturwissenschaftlicher oder wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge vor. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 119%;"><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial; color: black;">Am Ende des zweiten Semesters im Studienkolleg finden die schriftlichen Feststellungsprüfungen in Deutsch und mindestens 2 weiteren Fächern statt, in allen Fächern kann eine mündliche Prüfung stattfinden. Falls Sie die<span> </span>Feststellungsprüfung nicht bestehen, können Sie sie </span><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial;">nur einmal, und zwar frühestens im nächsten Semester, wiederholen. Falls Sie die Feststellungsprüfung erfolgreich bestehen, erhalten Sie ein Zeugnis, mit dem Sie sich &#8211; zusammen mit dem Heimatreifezeugnis &#8211; um einen Studienplatz in<span> </span>allen Fachrichtungen, die dem absolvierten Kurs zugeordnet sind<span style="color: black;">, bewerben können. Die Zeugnisse werden an den deutschen Universitäten und Fachhochschulen in ganz Deutschland anerkannt. Das Propädeutikum bietet die Möglichkeit, an der regulären Feststellungsprüfung im Fach Deutsch teilzunehmen. Die bestandene Feststellungsprüfung in Deutsch ist gleichwertig mit der DSH-2 oder dem TestDAF 4. Im Propädeutikum kann also auch die für die Aufnahme eines Studiums erforderliche Deutsch-Qualifikation erworben werden.</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 119%;"><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial; color: black;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: center; line-height: 119%;" align="center"><strong><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial; color: black;">Wie viel kostet </span></strong><strong><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial;">der Unterrichtsbesuch an einem Studienkolleg?</span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 119%;"><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial;">Im Unterschied zu den Universitäten sind Unterricht und Prüfungen an<span style="color: black;"> den Studienkollegs kostenlos (gültig auch für Teilnehmer am Propädeutikum). Als eingeschriebene(r) Studierende(r) müssen Sie aber Semesterbeiträge an die jeweiligen Hochschulen zahlen </span>(z.B. Einschreibgebühr<span style="color: black;">, Sozialbeitrag, Semesterticket). Diese Kosten<span> </span></span>liegen insgesamt z<span style="color: black;">wischen 30,- bis 200,- Euro pro Semester (in München: 92,- Euro). Die Lebenshaltungskosten (Wohnung, Kleidung, Essen und Trinken usw.) betragen &#8211; je nach Studienort &#8211; zwischen 550,- bis 700,- Euro pro Monat. In einigen Bundesländern ist der </span>Abschluss einer<span> </span>Krankenversicherung Pflicht. Die Kosten liegen zwischen 20,- bis 70,- Euro pro Monat. Eine andere Möglichkeit is<span style="color: black;">t die europäische Versicherungskarte aus Bulgarien (etwa 7-8 lv pro Monat). Als StudentIn sind </span>Ihnen <span style="color: black;">90 Arbeitstage pro Jahr erlaubt. Für Studienanfänger gibt es in der Regel keine Stipendien. Nach dem ersten Semester gibt es aber manchmal welche, die direkt von der Leitung des Studienkollegs organisiert werden und deswegen mit weniger </span>Aufwand seitens der Studenten beantragt werden können.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 119%;"><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial; color: black;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 119%;"><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial; color: black;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 119%;"><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial; color: black;">Links:</span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 119%;"><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial; color: black;"><a rel="nofollow" href="http://www.studienkollegs.de/Adressen_STK_DAAD.htm">www.studienkollegs.de/Adressen_STK_DAAD.htm</a></span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 119%;"><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial; color: black;"><a rel="nofollow" href="http://www.studienkolleg.mhn.de/">www.studienkolleg.mhn.de</a></span><span style="text-decoration: underline;"></span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 119%;"><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial; color: black;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; line-height: 119%;"><span style="font-size: 10pt; line-height: 119%; font-family: Arial; color: black;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size: 11pt; font-family: Arial;">Gergana Nenova</span></p>
</div>
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		<title>Der Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur EU &#8211; Beitrag zur Debatte im Bundestag</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Sep 2008 20:38:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Schipka Team</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Rede von Oli Rehn, Mitglied der Europaischen Kommission, Berlin, 18. Oktober 2006 speech_06_607]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rede von Oli Rehn, Mitglied der Europaischen Kommission, Berlin, 18. Oktober 2006 <a href="http://schipka.de/wp/wp-content/uploads/2008/09/speech_06_607.pdf">speech_06_607</a></p>
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		<title>Begleitmaßnahmen fur den Beitritt Bulgariens und Rumäniens</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Sep 2008 20:36:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Schipka Team</dc:creator>
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		<description><![CDATA[MEMO/06/347, Brüxel, 26.September 2006 schutzklauseln]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://schipka.de/wp/wp-content/uploads/2008/09/schutzklauseln.pdf">MEMO/06/347, Brüxel, 26.September 2006 schutzklauseln</a></p>
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		<title>Bulgaria from Hyperinflation to EU ACCESSION</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Sep 2008 20:33:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Schipka Team</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#8220;Connected&#8221;, The ECB Staff Magazine, Oktober 2006 ecb_on_bg1]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Connected&#8221;, The ECB Staff Magazine, Oktober 2006 <a href="http://schipka.de/wp/wp-content/uploads/2008/09/ecb_on_bg1.pdf">ecb_on_bg1</a></p>
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		<title>Rumänien und Bulgarien auf dem Sprung in die EU</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Sep 2008 20:32:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Schipka Team</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Deutsche Bank Research, 16. Mai 2006db_on_bg1]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Deutsche Bank Research, 16. Mai 2006<a href="http://schipka.de/wp/wp-content/uploads/2008/09/db_on_bg1.pdf">db_on_bg1</a></p>
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		<title>Wichtigste Ergebnisse des Monitoringberichts über den Stand der Beitrittsvorbereitungen Bulgariens</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Sep 2008 20:28:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Schipka Team</dc:creator>
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		<description><![CDATA[MEMO/06/345, Brüxel, 26.September 2006 memo_06_346]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>MEMO/06/345, Brüxel, 26.September 2006</p>
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		<title>Studiengebühren in Bayern</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Sep 2008 20:21:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Schipka Team</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ein wirklich kostenloser Zugang zu Hochschulbildung existiert in der Bundesrepublik Deutschland nicht. Verschiedene Formen von Studiengebühren im weiteren Sinne sind bereits eingeführt: Zweitstudiumsgebühren: 500 EUR pro Semester; Verwaltungsgebühren: 50 EUR pro Semester (seit WS 2004/2005); Langzeitstudiengebühren: 500 EUR pro Semester (seit WS 2005/2006) bei mehr als 3 Fachsemestern über der Regelstudienzeit. Nur heißen diese eben [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Ein wirklich kostenloser Zugang zu Hochschulbildung existiert in der Bundesrepublik Deutschland nicht. Verschiedene Formen von Studiengebühren<span id="more-124"></span> im weiteren Sinne sind bereits eingeführt: <em>Zweitstudiumsgebühren:</em> 500 EUR pro Semester; <em>Verwaltungsgebühren:</em> 50 EUR pro Semester (seit WS 2004/2005); <em>Langzeitstudiengebühren:</em> 500 EUR pro Semester (seit WS 2005/2006) bei mehr als 3 Fachsemestern über der Regelstudienzeit. Nur heißen diese eben nicht Studiengebühren.<br />
Bayern wollte ursprünglich schon zum Wintersemester 2005/2006 Studiengebühren für alle Studierenden einführen. Inzwischen wurde der Termin auf das Sommersemester 2007 verschoben. Am 18.05.2006 hat der Landtag das neue Bayerische Hochschulgesetz (BayHSchlG) inkl. &#8220;Studienbeiträge&#8221; verabschiedet, damit die Gebühren dann zum Sommersemester 2007 für alle Studierende erhoben werden können.</div>
<p><strong>Geschichtlichen und rechtlichen Hintergrund der Neuregelung</strong></p>
<div>Das (Bundes-)Hochschulrahmengesetz (HRG) schloss bisher allgemeine Studiengebühren aus. Gegen dieses im Jahr 2002 novellierte Gesetz klagten die unionsgeführten Bundesländer Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Saarland, die Freie und Hansestadt Hamburg sowie die Freistaaten Bayern und Sachsen, die darin einen unzulässigen Eingriff des Bundes in die Gesetzgebungskompetenz der Länder im Kultusbereich sahen. Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) gab diesen Ländern am 26. Januar 2005 Recht, in dem es das 2001 eingeführte Verbot von Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz für nichtig erklärte, da es in die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer eingreife.<br />
In seinem Urteil hat sich das BVerfG zu der grundsätzlichen Zulässigkeit von Studiengebühren nicht geäußert, sondern hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Gericht über diese Frage noch nicht entschieden habe. Das Urteil wird weniger als ein juristisches, sondern eher als ein politisches beurteilt. Rechtlich gesehen, ist von der Rahmenkompetenz des Bundes nur noch ein &#8220;Rahmen ohne Kompetenz&#8221; geblieben, die nach der kommenden Föderasismusreform mit alle anderen Rahmenzuständigkeiten des Bundes nahezu komplett abgeschafft wird.<br />
Jetzt sollen die Länder auch noch von den Minimalvoraussetzungen eines einheitlichen Hochschulwesens, nämlich von bundeseinheitlichen Regelungen für den Hochschulzugang und für die Hochschulabschlüsse abweichen dürfen.<br />
Der Bund wird sich auch im Falle eines &#8220;(temporären) Ungleichgewichts&#8221; wegen der möglichen Gebrauchmachung von der Gesetztgebungskompetenz der Länder (d.h. auch wenn in einem Land Studiengebühren erhoben werden und in einem anderen nicht, und wenn dadurch Wanderbewegungen zu den gebührenfreien Hochschulen entstehen würden), nicht einmischen, da die studiengebührenfreien Bundesländer laut BVerfG die Möglichkeit hätten, darauf zu reagieren: durch Verschärfung von Zulassungsbeschränkungen oder durch ähnliche Einführung und Erhöhung von Studiengebühren wie in anderen Bundesländern, so dass sich ein neues Gleichgewicht durchaus entstehen könne. Dass durch die Studiengebühren besonders Kinder aus einkommensschwachen und so genannten &#8220;bildungsfernen&#8221; Schichten benachteiligt werden würden, sei nicht genügend belegt worden. Deswegen sei (derzeit) ein Eingreifen durch ein Bundesgesetz nicht geboten. Wegen der eigentlichen Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer im Hochschulwesen sei ein Eingreifen durch Bundesgesetze daher sogar verboten, trotz des grundgesetzlichen Auftrags der Staatsgewalt, &#8220;gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet&#8221; herzustellen.<br />
(Offen bleibt, ob die Einführung von Studiengebühren in immer mehr Bundesländern einen Bruch des &#8220;Internationalen Pakts über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte&#8221; von 1966 darstellt, in welchem sich die Vertragsparteien verpflichteten, dass &#8220;der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muss&#8221;)<br />
Damit liegt die Sache also ganz in den Händen der Länder. (Hochschulpolitik mal sechzehn?)<br />
In Bayern könnte man vielleicht an Rechtschutz vor dem Bayrischen Verfassungsgerichtshof denken, fraglich ist aber inwieweit die Verletzung von Grundrechten plausibel geltend gemacht werden kann, wenn die Grundrechte nach der Bayrischen Verfassung fast denselben Inhalt wie die Bundesgrundrechte haben und das BVerfG sich zu diesem Punkt ausdrücklich zurückhält. Der Anspruch auf Teilhabe an Studienplätzen im Rahmen der Kapazität bleibt gewährt. Durch die Gebühren wird die institutionelle Garantie der akademischen Selbstverwaltung verstärkt, da die Hochschulen die Höhe der Beiträge für jeden Studiengang selbst bestimmen dürfen. Unbeantwortet beleibt jedoch die Frage, ob und wie bei der Erhebung der Studiengebühren dem Sozialstaatsgebot hinreichend Rechnung getragen werden kann, da das Bundesverfassungsgericht das aus der Wissenschaftsfreiheit i.V.m. dem Recht auf freie Berufswahl und dem Sozialstaatsprinzip abgeleitete Recht auf freien Zugang zu einer Hochschulausbildung bei allen Abwägungen komplett ausblendet und auf eine von den Ländern in eigenverantwortlicher Wahrnehmung der verfassungsrechtlich begründeten Aufgabe zu sozialstaatlicher, auf die Wahrung gleicher Bildungschancen bedachter Regelung vertraut.<br />
Entsprechende Entscheidungen sind jedoch abzuwarten.<br />
Laut Wortlaut soll die Regelung unterschiedslos für alle Studierende gelten, d.h. auch für solche die ihr Studium von dem Inkrafttreten des Gesetzes aufgenommen haben. Letzteres stellt kein Verstoß gegen den Vertrauensschutz (d.h. dass der Bürger sich bei seinen Dispositionen auf die bestehende Rechtslage verlassen darf und bei Gesetzesänderungen keine für den Bürger nachteiligen Rückwirkungen in Kraft treten dürfen) und den damit verbundenen Rückwirkungsverbot von Gesetzen, da das BayHSchG nur Wirkung für die Zukunft, ab SS 2007 hat.</div>
<p><strong>Der Regelungsinhalt</strong></p>
<div>Grundsätzlich gebietet das Gesetz (Art.71, 71, 101 BayHSchG) allen Hochschulen in Bayern, ab dem Sommersemester 2007 &#8220;Studienbeiträge&#8221; für alle Studierende (auch solche, die ihr Studium vor seinem Inkrafttreten angefangen haben) zu erheben. Diese betragen mindestens 300,- EUR und maximal 500,- EUR für Universitäten und mindesten 100,- EUR und höchstens 500,- EUR für Fachhochschulen. Innerhalb dieses gesetzlich festgelegten Beitragrahmens legen die Hochschulen die Beitragshöhe durch Satzungen selber fest. Dabei können die Hochschulen die Studienbeiträge für einzelne Studiengänge auch in unterschiedlicher Höhe festsetzen, (so dass &#8220;mehr nachgefragte&#8221; Studiengänge wohl auch &#8220;teuerer&#8221; zu stehen kommen werden). Die Höhe, Erhebung und Verwendung der Studiengebühren sollen durch Satzung von den einzelnen Hochschulen bis 01.10.2006 geregelt werden. Die so genannte &#8220;sozialverträgliche Ausgestaltung&#8221; der &#8220;Studienbeiträge&#8221; soll hierbei durch zwei Komponenten sichergestellt werden: durch mögliche Befreiungen von der Beitragspflicht oder die Aufnahme von Darlehen, welches erst nach dem Studium zurückbezahlt werden muss.<br />
Die Betragspflicht besteht nicht:</p>
<ul>
<li>für Semester, in denen die Studierenden für die gesamte Dauer beurlaubt sind,</li>
<li>für Praktikumssemester,</li>
<li>für das Praktische Jahr im Medizinstudium,</li>
<li>für bis zu sechs Semester, wenn die Immatrikulation zum Zweck einer Promotion erfolgt.</li>
</ul>
<p>Von der Beitragspflicht auf Antrag freigestellt werden können:</p>
<ul>
<li>Studierende, die ein Kind pflegen und erziehen, das zu Beginn des jeweiligen Semesters das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und Studierende, die ein behindertes Kind pflegen und erziehen,</li>
<li>Studierende, deren nach Bürgerlichem Recht Unterhaltsverpflichtete für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder vergleichbare Leistungen erhalten,</li>
<li>ausländische Studierende, die im Rahmen von zwischenstaatlichen oder völkerrechtlichen Abkommen oder von Hochschulvereinbarungen, die Abgabenfreiheit garantieren, immatrikuliert sind,</li>
<li>Studierende, für die die Erhebung eines Studienbeitrags auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit, ein Studienbeitragsdarlehen aufzunehmen, eine unzumutbare Härte darstellt.</li>
</ul>
<p>Zusätzlich können die Hochschulen für bis zu 10 Prozent der Studierenden festlegen, dass sie für besondere Leistungen von der Beitragspflicht ganz oder teilweise befreit werden. Als besondere Leistungen kommen beispielsweise herausragende Studienleistungen oder besonderes Engagement in Betracht. Dass auch dies, &#8220;gute Leistungen&#8221; also, durchgehend abhängig von der sozialen und finanziellen Freiheit des einzelnen ist, lässt das Gesetz hierbei wohlweißlich außer Acht.<br />
Die Finanzierung soll jedoch durch &#8220;sozialvertragliches&#8221; Darlehen erleichtert werden; zur Bereitstellung Studienbeitragsdarlehen wird ein Sicherungsfond errichtet, dessen Inanspruchnahme, wie auch Höhe, Mindestbetrag des Darlehens, Bedingungen und Rückzahlungsmodalitäten durch Rechtsverordnung noch zu regeln sind.<br />
Des Weiteren werden zwar die Langzeit- und die Zweitstudiengebühren durch die Studiengebühren ersetzt, die Verwaltungsbeiträge in Höhe von 50,- EUR pro Semester bleiben jedoch erhalten (erstmals im WS 2004/2005 erhoben) und werden, wie bisher dem Staatshaushalt verbleiben. Von den letzten befreit sind ausländische Studierende aus den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Bulgarien gehört noch nicht dabei, wird es aber nach dem EU-Beitritt, falls 2007), bzw. bei entsprechenden Hochschulvereinbarungen.<br />
Die Studiengebühren sollen der Verbesserung der Studienbedingungen dienen, man kann daher vielleicht hoffen, dass diese auch tatsächlich bei den Hochschulen bleiben und nicht direkt (wie der Verwaltungskostenbeitrag von 50 Euro je Semester) oder indirekt an den Finanzminister weitergeleitet werden.</p></div>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<div>Studiengebühren wird es geben.<br />
Es gibt viele soziale, politische, wirtschaftliche und finanzielle Argumente dafür oder dagegen und die meisten von ihnen, positive wie negative, sind auch gar nicht ohne.<br />
Studiengebühren wird es aber trotz allen Demonstrationen geben.<br />
Man sollte sich daher besser gefasst machen.<br />
Immerhin handelt es sich um höchstens 500 EUR. Bis jetzt hat man hier in Deutschland zwar ausgezeichnete Ausbildung fast um sonst bekommen, wenn man lernen und nicht nur arbeiten wollte. Die eventuell anfallenden Studiengebühren sind aber gar nicht so hoch im Vergleich zu den Hochschulen in anderen Ländern (man denke nur an der Schweiz, was ja noch vergleichbar ist, aber was ist mit den USA oder England?).<br />
Einige, die sich das Auslandsstudium durch ihre Eltern finanziert haben, werden es weiterhin machen können. Andere, die sich durch den Verwaltungskram verschiedener Stipendien durchgeschmugelt haben, werden es weiterhin schaffen. Die meisten, die sich bis jetzt selbst durchgekämpft haben, werden es schaffen müssen… Möglichkeiten gibt es immer. Wenn nicht durch mehr Arbeit in den Ferien, dann durch einen Bildungskredit, wofür die Bedingungen nach den wahrscheinlichen Beitritt Bulgariens zur EU bestimmt erleichtert werden. Es fällt nicht leicht, aber 500 EUR sind nicht die Welt und wie man so sagt: der Willige findet seinen Weg, der Unwillige findet seinen Grund.</div>
<div>Daniela Ivanova</div>
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